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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. WAHRUNG DER VERTRAULICHKEIT

Die Mitarbeitenden der WASSERER MANAGEMENT SUPPORT AG arbeiten nach treuhänderischen Prinzipien und verpflichten sich, alle Informationen vertraulich zu behandeln, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. Will die WASSERER MANAGEMENT SUPPORT AG mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, bedarf sie der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

 

2. VERTRAG UND KÜNDIGUNG

Die WASSERER MANAGEMENT SUPPORT AG arbeitet im Auftragsverhältnis. Das bedeutet, dass der Auftrag von jeder Vertragspartei schriftlich gekündigt werden kann. In einem solchen Fall wird der Auftrag seitens WASSERER MANAGEMENT SUPPORT AG sofort abgeschlossen und die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

 

3. AUSFÜHRUNG

Die WASSERER MANAGEMENT SUPPORT AG verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Vertragserfüllung. Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen erfolgen schriftlich. Die WASSERER MANAGEMENT SUPPORT AG informiert den Auftraggeber regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm sofort schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen. Dem Auftraggeber steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu. Die WASSERER MANAGEMENT SUPPORT AG setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeitende ein.

 

4. RECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN
Die Rechte an den Arbeitsergebnissen gehen auf den Auftraggeber über. Es steht ihm frei, sämtliche für ihn erstellten Dokumente in beliebiger Art und Weise weiter zu verwenden. Wenn Arbeitsergebnisse der WASSERER MANAGEMENT SUPPORT AG Dritten zur Verfügung gestellt werden, wird um einen Autorenhinweis gebeten.

 

5. SCHADENERSATZ

Allfällige Rückforderungs- und Schadenersatzansprüche sind im Maximum auf 10% des vertraglichen Auftragsvolumens begrenzt.

 

6. VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER DRITTEN

Weder die WASSERER MANAGEMENT SUPPORT AG als Gesellschaft noch einzelne Mitarbeitende als Privatpersonen haben irgendwelche offenen oder verdeckten Verpflichtungen gegenüber Lieferanten.

 

7. VERFAHRENSGRUNDSÄTZE

Für Leistungen in der Schweiz hält die WASSERER MANAGEMENT SUPPORT AG für seine Mitarbeitenden die Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen am Ort der Leistung ein. Sie gewährleistet die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge, wo diese fehlen die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.

 

8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist
Rapperswil-Jona, Schweiz, sofern vertraglich nichts anders vereinbart wurde.